Wenn Zwei sich streiten, freut sich der… Zweite!
Treuwidrig handelt, wer ein Schiedsverfahren einleitet und anschließend wegen angeblich unwirksamer Schiedsabrede die Aufhebung des abweisenden Schiedsspruchs begehrt.
Treuwidrig handelt, wer ein Schiedsverfahren einleitet und anschließend wegen angeblich unwirksamer Schiedsabrede die Aufhebung des abweisenden Schiedsspruchs begehrt.