OVG Münster: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
Das OVG Münster hält die neue Vorratsdatenspeicherung für mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten.
Das OVG Münster hält die neue Vorratsdatenspeicherung für mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten.