Arbeitnehmerüberlassung von DRK Schwestern
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt auch dann vor, wenn eine Rotkreuzschwester in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird.
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt auch dann vor, wenn eine Rotkreuzschwester in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird.


