Betriebsrat 4.0 – Startschuss für virtuelle Betriebsratssitzungen?
Der Bundestag macht mit dem neuen § 41a EBRG den Weg für virtuelle Betriebsratssitzungen frei. Doch zunächst leider nur für die Seebetriebsräte.
Der Bundestag macht mit dem neuen § 41a EBRG den Weg für virtuelle Betriebsratssitzungen frei. Doch zunächst leider nur für die Seebetriebsräte.


