Bin ich da jetzt raus? – Kündigung wegen privater Internetnutzung
Der Nachweis privater Internetnutzung soll für Arbeitgeber leichter werden. Sie dürfen ohne Einverständnis des Arbeitnehmers den Browserverlauf auswerten.
Der Nachweis privater Internetnutzung soll für Arbeitgeber leichter werden. Sie dürfen ohne Einverständnis des Arbeitnehmers den Browserverlauf auswerten.