Fiktion eines Arbeitsverhältnisses im AÜG: Nicht ohne Arbeitnehmereigenschaft!
Ein freier, aber wirtschaftlich abhängiger Mitarbeiter kann sich nicht auf die Fiktionswirkung des § 10 AÜG berufen.
Ein freier, aber wirtschaftlich abhängiger Mitarbeiter kann sich nicht auf die Fiktionswirkung des § 10 AÜG berufen.