Zur „Zählbarkeit″ von Zeitarbeitnehmern bei Schwellenwerten des Mitbestimmungsgesetzes
Auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte, wahlberechtigte Zeitarbeitnehmer bei Schwellenwerten des Mitbestimmungsgesetzes wie Stammbeschäftigte zu behandeln.
Auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte, wahlberechtigte Zeitarbeitnehmer bei Schwellenwerten des Mitbestimmungsgesetzes wie Stammbeschäftigte zu behandeln.