PSD II: Auswirkungen auf die Handelsvertreterausnahme
PSD II: Möchte eine E-Commerce-Plattform die Handelsvertreterausnahme beanspruchen, muss sie dem Lager einer der beteiligten Parteien zuzuordnen sein.
PSD II: Möchte eine E-Commerce-Plattform die Handelsvertreterausnahme beanspruchen, muss sie dem Lager einer der beteiligten Parteien zuzuordnen sein.