Probleme mit dem gesetzlichen Mindestlohn bei Auslandsbezug!?
Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn von EUR 8,50. Er ist auch dann zu zahlen, wenn eine nur kurze Tätigkeit im Inland vorliegt.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn von EUR 8,50. Er ist auch dann zu zahlen, wenn eine nur kurze Tätigkeit im Inland vorliegt.