29. November 2021
Koalitionsvertrag Digitalisierung
Ampel 21 – Auswirkungen des Koalitionsvertrages

Der Koalitionsvertrag 2021: Weg zur digitalen Transformation

Die Ampel möchte den Weg zur digitalen Transformation weisen. Wir fassen diesbezüglich einige der wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages zusammen.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP ordnet technologische Souveränität und die Potentiale der Digitalisierung als einige der zentralen Zukunftsfelder ein. Vor diesem Hintergrund will die Koalition in der nächsten Legislaturperiode verschiedene Digitalisierungsprojekte anstoßen. Neben staatlichen Einrichtungen und Prozessen soll auch die Gesellschaft selbst durch den digitalen Umbruch geführt werden. 

Der Koalitionsvertrag befasst sich mit Chancen der Digitalisierung für ein verbessertes Leben der Bürger, für nachhaltig ausgestaltete Wirtschaftsprozesse und staatliche Infrastrukturen sowie für Deutschland als Technologie- und Innovationsstandort. Die Koalition betrachtet aber auch die Risiken der Digitalisierung, insbesondere im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit, denen durch Gesetzesänderungen und weitere Maßnahmen begegnet werden soll

Digitaler Umbruch für Gesellschaft, Verwaltung, Gesetzgebung, Justiz und Wirtschaft

Die Koalitionsparteien planen einen digitalen Umbruch für Deutschland. Bereits auf den ersten Seiten sowie auch im Fortgang kündigt der Koalitionsvertrag die Digitalisierung der Verwaltung und eine damit einhergehende Vereinfachung des Lebens der Bürgerinnen und Bürger an. Man plant, in die Modernisierung des Landes und damit auch in die Digitalisierung zu investieren. Digitale Innovationen sollen ihren Einsatz in der Verwaltung finden und Bürokratie soll hierdurch abgebaut werden. 

Nicht nur die Verwaltung kann dem Koalitionsvertrag zufolge digitaler werden. Auch bei Gesetzgebungsverfahren soll u.a. die Möglichkeit der digitalen Ausführung im Rahmen eines sog. Digitalchecks direkt „mitgedacht“ werden. Einen Fokus legt die Koalition außerdem auf die Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter. In der Justiz sollen Online-Verhandlungen durchgeführt werden und es soll insbesondere die Durchsetzung kleinerer Forderungen in digitalen Verfahren ermöglicht werden. 

Für Unternehmen könnte die Umsetzung dieser Pläne einen kosten- und zeitsparenden Zugang zu staatlichen Einrichtungen bedeuten – beispielsweise durch eine vereinfachte Antragstellung in Verwaltungsprozessen, den Wegfall einzelner Schriftformerfordernisse sowie durch automatisierte Verfahren. So könnten unternehmerische Vorhaben z.B. durch die im Koalitionsvertrag priorisierte Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen oder durch die angekündigte Digitalisierung des Gesellschaftsrechts früher in die Tat umgesetzt werden. Dies kann aber auch bedeuten, dass sich Unternehmen auf andere als bisher gewohnte gesetzliche Rahmenbedingungen einstellen und etablierte Prozesse umstellen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU, SME) sollen durch eine Förderung bei der Digitalisierung gestärkt werden. 

Koalition setzt Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Der Industrie, Start-ups und Gründern werden zentrale Rollen im Rahmen der digitalen und nachhaltigen Transformation zugewiesen und Innovationsförderungen in Aussicht gestellt. Der Koalitionsvertrag zeigt Potentiale der Digitalisierung auf für klimaneutralen Wohlstand, gute Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Wirtschaft, z.B. durch klimaneutrale Rechenzentren, FinTechs und den digitalen EuroeMobilität und Smart Mobility sowie durch virtuelle Modelle von analogen Produkten (sog. digitale Zwillinge) und Pflichten zur Bereitstellung von Softwareupdates während der üblichen Nutzungsdauer eines Produkts. Auch Sektoren wie u.a. Gesundheitsvorsorge, Wohnungsbau und Agrarwirtschaft sollen von einer nachhaltigen Digitalisierung profitieren. Darüber hinaus wird für die nächsten zwei Jahre eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter angekündigt.

Zum Erreichen der Klimaziele sieht die Koalition die einzelnen Industriesektoren aber auch in der Pflicht, ihrerseits einen Beitrag hierzu zu leisten.

Die digitale Welt soll weiter reguliert werden

Im Bereich der Plattformregulierung setzen die Koalitionsparteien u.a. Schwerpunkte bei den Nutzerrechten, der Transparenz, dem Zugang zu Daten sehr großer Plattformen zu Forschungszwecken und Maßnahmen gegen öffentliche Desinformationen. Zur Förderung der Transparenz soll die Überprüfbarkeit von Algorithmen beitragen. Marktbeherrschende Unternehmen sollen zur Interoperabilität verpflichtet werden. 

Für all dies wolle man sich auf europäischer Ebene für den Digital Services Act (DSA), den Digital Markets Act (DMA) sowie auch für die KI-Verordnung einsetzen und den Aufbau von Plattformräten voranbringen. Der Koalitionsvertrag kündigt außerdem vor dem Hintergrund des Aufbruchs in eine digitale Gesellschaft die grundlegende Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) an. Verpflichtenden Uploadfiltern erteilt die Koalition eine Absage.

Datenschutz sowie IT- und Cybersicherheit sollen nicht zu kurz kommen

Das Voranschreiten der Digitalisierung bringt auch gesteigerte Erfordernisse an den Schutz von Daten sowie an die IT- und Cybersicherheit mit sich. Die Koalition bekennt sich zur staatlichen Pflicht, digitale Bürgerrechte sowie IT-Sicherheit zu gewährleisten, und stellt die Fortentwicklung der Cybersicherheitsstrategie und des IT-Sicherheitsrechts sowie die Absicherung digitaler Souveränität und Investitionen in Cybersicherheit in Aussicht. Der Schutz der IT-Sicherheit von Produkten soll durch eine neue Herstellerhaftung gestärkt werden. 

Im Bereich des Datenschutzrechts steht neben der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit für eine verbesserte Durchsetzung und Kohärenz der unterschiedlichen deutschen Aufsichtsbehörden auch (erneut) das Thema Beschäftigtendatenschutz auf der Koalitionsagenda. 

Zur Förderung innovativer Geschäfts- oder Gesellschaftsmodelle und um die geplante Digitalisierung voranzutreiben, wollen die Koalitionsparteien u.a. auf das Konzept der „Datenspende“ sowie auf eine Verbesserung des Zugangs zu Daten setzen und ein Datengesetz schaffen. Die Datenportabilität wolle man stärken. Potential sieht die Koalition auch in einer datenschutzkonformen Erschließung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes. Gebietskörperschaften sollen Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten, sofern dieser Zugang für die Erbringung der Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist. 

Koalition möchte Netzausbau vorantreiben

Auf europäischer Ebene möchte die Koalition auf eine baldige Verabschiedung der ePrivacy-VO hinwirken. Ein Inkrafttreten der ePrivacy-VO wird Änderungen bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste, wie z.B. beim Tracking durch (Re-)Targeting mit Cookies, mit sich bringen.

Die Koalition lehnt allgemeine Überwachungspflichten, das Scannen privater Kommunikation sowie allgemeine Identifizierungspflichten ab und spricht sich für die Wahrung der anonymen oder pseudonymen Online-Nutzung sowie daneben auch für eine Sicherung der Netzneutralität aus. 

Schnelles Internet sowie eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und mit dem neuesten Mobilfunkstandard werden als Ziele identifiziert. Als Prioritäten setzt man u.a. den eigenwirtschaftlichen Ausbau und Investitionen zur Beseitigung weißer Flecken. Der Aufbau eines bundesweiten Gigabit-Grundbuchs, digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die Stärkung des Verbraucherschutzes werden in Aussicht gestellt.

Auch eSport und Games werden im Koalitionsvertrag bedacht

Der Games-Standort Deutschland soll gestärkt und gefördert werden. Ein Schritt in diese Richtung ist die angekündigte Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport-Vereinen.

In unserer Blog-Serie „Ampel 21 – Auswirkungen des Koalitionsvertrages“ halten wir Sie zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrages für in den verschiedenen Sektoren tätige Unternehmen auf dem Laufenden.

Tags: Digitale Transformation Digitalisierung e-Sport eSport eSports Koalitionsvertrag Nachhaltigkeit TMC