25. November 2021
Rückblick EU Action Plan IP
EU Action Plan IP

Ein Jahr EU Action Plan IP

Vor einem Jahr hat die EU-Kommission den Action Plan IP veröffentlicht. Wir werfen einen Blick zurück auf die 2021 umgesetzten Maßnahmen des Aktionsplans.

Am 25. November 2021 jährte sich die Veröffentlichung des EU Action Plan IP durch die EU-Kommission, mit dem diese den Schutz des geistigen Eigentums in der EU steigern und dessen Durchsetzbarkeit verbessern möchte (COM/2020/760 final, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen, Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU″). 

Der Jahrestag des Aktionsplans ist Grund genug, um einen ersten Rückblick zu wagen: Welche von der Kommission verfolgten Ziele wurden innerhalb der durch sie selbst gesetzten Fristen anhand welcher Maßnahmen verwirklicht? Welche Punkte des Action Plans stehen im Jahr 2022 zur Umsetzung an?

In dem einführenden Beitrag zu unserer CMS Blog-Serie zum EU Action Plan IP haben wir die Ziele, welche die EU-Kommission mit dem EU Action Plan IP verfolgt, sowie eine zeitliche Übersicht der hierfür geplanten Schritte und Maßnahmen dargestellt. Von allen durch die EU-Kommission identifizierten Herausforderungen für den Schutz von geistigem Eigentum in der EU stand das Jahr 2021 vor allem im Zeichen der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU, SME). Dies beruht auf der Feststellung, dass europäische KMU die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen in der EU für den Schutz ihres geistigen Eigentums geboten werden, nicht oder nicht im vollen Umfang nutzten. Das liege daran, dass die zur Verfügung gestellten gewerblichen Schutzrechte und zugehörigen Rechtsrahmen zu umständlich oder zu wenig fortschrittlich und zugleich zu kostenintensiv ausgestaltet seien. Im zurückliegenden Jahr wurden basierend auf dem EU Action Plan IP bereits einige Maßnahmen ergriffen, um vor allem hier eine erste Abhilfe zu schaffen.

IP-Voucher und ein neuer Helpdesk zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU

Vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Europa sollten für europäische KMU Anreize geschaffen werden, um den Schutz geistigen Eigentums auf EU-Ebene verstärkt in Anspruch zu nehmen. Hierfür sieht der EU Action Plan IP im Rahmen der KMU-Fonds sog. IP-Voucher für KMU vor, mit denen diese Unternehmen Gutscheine für den sog. „Horizon Intellectual Property Scan“ (IP-Scan) und für einen Grundgebührennachlass bei der Geschmacksmuster- und Markenanmeldung in Höhe von 50 Prozent beantragen konnten. Die Kosten für die mit dem IP-Scan verbundene Vorabdiagnose werden in Höhe von 75 Prozent erstattet, womit die KMU bereits im Vorfeld beim Schutz ihrer IP-Rechte unterstützt und zu diesem animiert werden.

Die in KMU-Fonds vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2021 in zunächst fünf monatlichen Zeitfenstern ausgezahlt, die sich in ihren Antragsphasen über die Monate Januar, März, Mai, Juli und September erstreckten. Diese Zeitfenster wurden noch um eine weitere sechste Phase im Oktober 2021 erweitert. Bereits im ersten Zeitfenster im Januar 2021 sollen hunderte von KMU das Angebot in Anspruch genommen haben. Eigenen Angaben zufolge hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Jahr 2021 bislang insgesamt über 8.000 KMU über diesen Fonds in der EU unterstützt. In diesem Zusammenhang wurden 16.000 Marken und 4.400 Designs auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene registriert. Für die IP-Scans haben sich im Jahr 2021 dem EUIPO zufolge 487 KMU gemeldet. Zum Stand August und September 2021 stammten die meisten Anträge auf eine der genannten Förderungen aus Spanien, gefolgt von Deutschland und Italien. Insgesamt standen finanzielle Mittel in Höhe von EUR 20 Mio. zur Verfügung. Derzeit arbeitet das EUIPO an einem neuen KMU-Fonds für das Jahr 2022.

Zudem hatte sich die EU-Kommission in dem Aktionsplan das Ziel gesetzt, neben den bereits in Europa, China, Südostasien und Lateinamerika bestehenden HelpDesks einen weiteren HelpDesk für KMU einzurichten, der europäische Unternehmen in Indien auf dem Gebiet des geistigen Eigentums unterstützt. Dieser India IP SME HelpDesk bietet nunmehr kostenfreie Helpline und Training Services sowie Informationsmaterial an. Darüber hinaus wurde im Oktober 2021 ein ähnlicher HelpDesk für KMU in Afrika, der sog. Africa IP SME Helpdesk, eingerichtet, der KMU ebenfalls kostenfreie Schulungen und Informationen sowie einen Helpline Service zum Thema IP anbietet.

Einsatz neuer Technologien zum Schutz von geistigem Eigentum

Der EU Action Plan IP sieht nicht nur vor, dass neue Technologien und Erfindungen einen verbesserten Schutz in der EU erfahren, sondern auch, dass sich die EU ebenjener schützenswerter Technologien zur Steigerung der Effizienz des europäischen Schutzes geistigen Eigentums verstärkt bedient. Als Technologien, deren Vorteile man sich stärker zunutze machen wollte, werden ausdrücklich die Blockchain-Technologie sowie Künstliche Intelligenz (KI) genannt. Erste Schritte auf dem Weg in ein digital geprägtes Schutzsystem für geistiges Eigentum wurden bereits im Jahr 2021 vorgenommen.

Bereits im Januar 2021 wurde die insb. auf KMU zugeschnittene Anwendung EasyFiling vorgestellt, die unter Einsatz von neuen Technologien und KI bei der Markenanmeldung unterstützen soll. Im Verlauf des Frühjahrs 2021 folgte das Blockchain-Register als Initiative des EUIPO mit dem Ziel, Recherchen zu Marken und Designs dadurch zu verbessern, dass die umfangreichen Suchtools TMview und DesignView über eine Blockchain Informationen, wie z.B. zu Prioritätsrechten, in Echtzeit liefern. Mit Malta schloss sich im Juli dieses Jahres der erste Mitgliedsstaat der Initiative an.

Auch gegen den Boom der Produktpiraterie, deren Wirtschafts- und auch Umweltschädlichkeit im EU Action Plan IP als eine der zentralen Herausforderungen hervorgehoben wird, soll u.a. die Blockchain-Technologie verstärkt zum Einsatz kommen. Im April 2021 wurde angekündigt, dass das EUIPO in Kürze eine bereits lange im Vorfeld geplante dezentrale Blockchain-Authentifizierungsplattform in Betrieb nehmen werde. Mittels dieser Authentifizierungsplattform, für die im Herbst 2021 ein Designwettbewerb ausgeschrieben wurde, sollen die verschiedenen Systeme zum Schutz geistigen Eigentums zusammengeführt und die Identifizierung von Originalen mithilfe der Blockchain-Technologie vereinfacht werden. Mit dem Anti-Counterfeiting Blockathon-Forum soll die geplante Blockchain-Infrastruktur entwickelt und umgesetzt werden.

Die Umsetzung von im Aktionsplan zeitlich nachgelagert angestrebten Zielen im Kampf gegen Produktpiraterie wurde in diesem Jahr ebenfalls bereits angestoßen. Für einen Zeitraum von 2022 bis 2025 sieht der EU Action Plan IP vor, dass die Strafverfolgungskapazitäten erhöht und geistiges Eigentum Teil des EMPACT werden sollen. Im Mai 2021 hat der EU-Ministerrat die Kriminalität mit Bezug zu IP durch Beschluss als eine der zehn wichtigsten Prioritäten bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität angenommen, sodass deren Bekämpfung nun im Rahmen von EMPACT erfolgen kann.

Geschäftsgeheimnisschutz – Überarbeitung der Datenbankrichtlinie und der Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse

Als maßgeblichen Baustein für eine starke europäische Wirtschaft und als besonders wichtig für in der EU ansässige KMU wird im EU Action Plan IP der Schutz von Geschäftsgeheimnissen identifiziert. Zur Förderung des Datenaustausches hatte es sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, im 1. Quartal des Jahres 2021 sowohl die Datenbankrichtlinie als auch die Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse zu überarbeiten und insb. klarzustellen, welche Arten von Daten oder Datensätzen als ein „Geschäftsgeheimnis“ einzustufen sind. Die geltenden Vorschriften der Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse sollen außerdem einer Prüfung hinsichtlich ihrer Geeignetheit zur Förderung der Wirtschaft sowie zur Verhinderung einer unrechtmäßigen Datennutzung und -offenlegung unterzogen werden. Auch die Datenbankrichtlinie soll dem Aktionsplan zufolge hinsichtlich ihrer Geeignetheit zur Förderung der Wirtschaft geprüft werden. In beiden Themenbereichen laufen die von der EU-Kommission gestarteten Studien derzeit noch.

Die nächsten Schritte des EU Action Plan IP im Jahr 2022

Mit dem Ende des Jahres 2021 endet nicht die Arbeit an der Umsetzung der vielen Ziele, die sich die EU-Kommission mit dem EU Action Plan IP selbst gesetzt hat. Auch das Jahr 2022 sieht einige konkrete Maßnahmen vor, welche die Kommission ergreifen möchte: Für das 1. Quartal 2022 stehen sowohl eine Optimierung des Systems der ergänzenden Schutzzertifikate als auch die Verbesserung der Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Lizenzierung standardessenzieller Patente auf der Agenda. Zum Ende des Jahres 2022 soll darüber hinaus eine Bewertung der Rechtsvorschriften zum Sortenschutz erfolgen. Für die Erhöhung der Strafverfolgungskapazitäten für die Bekämpfung von IP-bezogener Kriminalität im Rahmen von EMPACT in den Jahren 2022bis 2025 wurden bereits 2021 die ersten Schritte eingeleitet (s.o.). 

Wie in unserem einführenden Blog-Beitrag zum EU Action Plan IP dargestellt, erschöpfen sich die Maßnahmen der EU-Kommission allerdings nicht in jenen, für die sich die Kommission selbst einen Zeitrahmen zur Umsetzung gesetzt hat. Der EU Action Plan IP sieht auch eine Vielzahl von Maßnahmen und Zielen vor, die ohne konkrete Zeitangabe umgesetzt und erreicht werden sollen:

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Mit dem EU Action Plan IP möchte die EU die Rechte des geistigen Eigentums auch in Zukunft sichern.

In unserer Blog-Reihe gehen wir auf die einzelnen Inhalte ein. Verschaffen Sie sich hier u.a. einen Überblick über das Thema Geschäftsgeheimnisschutz im EU Action Plan IP.

Tags: EU Action Plan IP Rückblick