17. April 2025
Koalitionsvertrag 2025 Gewerblicher Rechtsschutz

Pflanzenschutz im Koalitionsvertrag: Kommen jetzt rechtssichere Zulassungsverfahren?

Laut Koalitionsvertrag ist der Pflanzenschutz für CDU, CSU und SPD ein wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung. Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sollen effizienter werden.

Pflanzenschutz im Spannungsfeld von Ernährungssicherheit und Ressourcenschonung

In Deutschland steht der Agrarsektor vor großen Herausforderungen. Ein zentrales Ziel, das auch aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, ist die Sicherstellung der Ernährungssicherheit, die zusammen mit Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung als gleichwertige Priorität betrachtet wird. Angesichts von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und begrenzten landwirtschaftlichen Flächen wird eine nachhaltige und effiziente Lebensmittelproduktion immer wichtiger. Pflanzenschutzmittel spielen dabei eine unverzichtbare Rolle, um Ertrag und Qualität der Ernten zu sichern. CDU, CSU und SPD sehen den effizienten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln daher als wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung. Die neue Bundesregierung wird laut Koalitionsvertrag die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit sorgen. Gleichzeitig will die neue Bundesregierung den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft (z.B. durch den Einsatz von Drohnen) und integrierten Pflanzenschutz.

Effizienzsteigerung durch verbesserte Zulassungsverfahren

Der Ablauf der nationalen Zulassungsverfahren wird weitestgehend von europäischem Recht bestimmt. Es gibt aber ergänzend weiterhin das nationale Pflanzenschutzgesetz, das Regelungen zur Umsetzung der europäischen Regelungen beinhaltet und teilweise weitergehende Regelungen enthält. Zudem gilt für das Verwaltungshandeln jenseits der europäischen Spezialvorschriften nationales Verwaltungsverfahrensrecht. Danach haben beispielsweise Drittwidersprüche gegen pflanzenschutzrechtliche Zulassungen in Deutschland aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass Pflanzenschutzmittelhersteller nach Einlegung eines Drittwiderspruchs keinen Gebrauch mehr von ihrer Zulassung machen können. Hier müsste der Gesetzgeber nachschärfen, um den Pflanzenschutzmittelherstellern mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Auch regelt das deutsche Pflanzenschutzgesetz, welche nationalen Behörden im Zulassungsverfahren zu beteiligen sind. Die Abstimmung zwischen den zu beteiligenden Behörden dauert derzeit teilweise so lang, dass die vom europäischen Recht vorgegebenen Fristen im Zulassungsverfahren nicht eingehalten werden können. Aus dieser Sicht ist zu begrüßen, wenn die Zusammenarbeit zwischen den national beteiligten Behörden weitaus effizienter würde, um Zulassungsverfahren schneller abzuschließen.

Durch die angekündigte Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wäre damit ein entscheidender Schritt zur Optimierung des Pflanzenschutzmittelmarktes auf den Weg gebracht: Schnellere Zulassungen und eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden würde es ermöglichen, innovative Produkte zügiger auf den Markt zu bringen.

Förderung von Präzisionslandwirtschaft und integrierter Pflanzenschutz

Durch die geplante Förderung der Präzisionslandwirtschaft und des integrierten Pflanzenschutzes könnten vor allem der Schutz der Ressourcen vorangetrieben – und gleichzeitig die Ernährungssicherheit gewährleistet werden. Durch den Einsatz von modernen Technologien (wie z.B. Drohnen) und einem integrierten Pflanzenschutz könnte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich effizienter gestaltet werden. Hersteller von Pflanzenschutzmitteln können durch diesen Trend neue Marktchancen erschließen, indem sie Produkte entwickeln, die optimal auf die spezifischen Anforderungen der Präzisionslandwirtschaft und die Umwelt abgestimmt sind.

Weitere relevante Punkte aus dem Koalitionsvertrag

Relevant für Pflanzenschutzmittelhersteller ist außerdem die laut Koalitionsvertrag geplante Unterstützung der Biotechnologie. Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass die neue Bundesregierung einen Fokus auf die Förderung der Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe, auch im Agrarbereich, setzen werde. Von neuen innovativen Wirkstoffen würden nicht nur Pflanzenschutzmittelhersteller profitieren, sondern auch die Umwelt, da umstrittene Wirkstoffe von neueren Wirkstoffen abgelöst werden könnten.

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Tags: Koalitionsvertrag 2025 Pflanzenschutz