Zeitarbeit: Zulässigkeit von einsatzbezogenen Zuschlägen bestätigt
LAG Düsseldorf: Einsatzbezogene Zuschläge sind zulässig, selbst wenn diese nur befristet oder auflösend bedingt vom Personaldienstleister gewährt werden.
LAG Düsseldorf: Einsatzbezogene Zuschläge sind zulässig, selbst wenn diese nur befristet oder auflösend bedingt vom Personaldienstleister gewährt werden.