Haftung des Personaldienstleisters bei einem Arbeitsunfall beim Kunden?
Ein Personaldienstleister kann für einen Arbeitsunfall beim Kunden bei vorsätzlicher Verletzung von Kontroll- und Überwachungsrechten haften.
Ein Personaldienstleister kann für einen Arbeitsunfall beim Kunden bei vorsätzlicher Verletzung von Kontroll- und Überwachungsrechten haften.