Allgemeiner Personalabbau rechtfertigt nicht die Abberufung eines Vorstandsmitglieds
OLG Frankfurt am Main: Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden.
OLG Frankfurt am Main: Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden.