11. Juni 2010
E-Commerce Recht

Ab heute gilt die neue Widerrufsbelehrung

Ab heute gilt für alle Online-Händler die neue Muster-Widerrufsbelehrung im Fernabsatz. Das dieser Neuerung zugrunde liegende “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ soll die Rechte von Online-Händlern stärken.

Die Musterbelehrung hat nun Gesetzesrang. Die Gerichte können sich also nicht mehr darauf berufen, dass eine Widerrufsbelehrung, die dem Gesetzeswortlaut entspricht, fehlerhaft sei. Zwei wesentlichen Neuerungen sind zu erwähnen:

  • Die Widerrufsfrist beträgt nunmehr 14 Tage statt zwei Wochen.
  • Auch bei Vertragsschlüssen, die – wie etwa bei eBay- ohne Einsatz von E-Mails geschlossen werden,  gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen statt wie bisher einen Monat, sofern die Widerrufsbelehrung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern nachgereicht wird.

Eine Übergangszeit sieht das Gesetz nicht vor, so dass das neue Muster ab heute eingesetzte werden sollte.

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