23. Mai 2019
Bridge Financing
Venture Capital

Bridge Financing für Start-ups

Die nächste Finanzierungsrunde lässt auf sich warten und das Geld wird knapp? Zeit für ein sogenanntes "Bridge Financing".

„Bridge Financing″ klingt kompliziert, ist es aber gar nicht: Die Start-up Welt versteht darunter jegliche Form der Unternehmensfinanzierung, die zur Überbrückung von Finanzierungslücken genutzt wird.

Wann Start-ups ein Bridge Financing benötigen

Das Tagesgeschäft von Start-ups ist in aller Regel (noch) nicht profitabel, sondern geprägt von einer mehr oder minder hohen „burn rate„, also dem „Verbrennen″ des eingesetzten Kapitals. Das ist nichts Negatives, sondern Alltag in der Venture Capital-Welt. Um ihr Geschäftsmodell zu entwickeln, möglichst schnell zu wachsen und wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Start-ups darauf angewiesen immer wieder neues Kapital einzusammeln, was auf unterschiedliche Arten und Weisen geschehen kann.

Klassischerweise sammeln Start-ups Eigenkapital mithilfe von Finanzierungsrunden ein – doch mitunter ziehen sich die Verhandlungen mit (potentiellen) Investoren länger hin als gedacht und es ist absehbar, dass das vorhandene Kapital nicht bis zur nächsten Finanzierungsrunde (genauer: bis zum Eingang des entsprechenden Geldes) reichen wird. Insofern kann es für ein Start-up überlebensnotwendig sein, rechtzeitig Kapital zur Überbrückung zu bekommen – gelingt dies nicht bzw. ist dies nicht absehbar, ist die Geschäftsleitung verpflichtet wegen Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Das lässt sich durch ein sog. Bridge Financing vermeiden.

Doch ein Bridge Financing kann auch aus anderen Gründen erforderlich bzw. sinnvoll sein. So kann zum Beispiel eine Überbrückungsfinanzierung sinnvoll sein, wenn das Start-up einen Börsengang plant, um sich Kapital für eine weitreichende Expansion zu besorgen. Der entsprechende Überbrückungskredit wird in aller Regel so strukturiert, dass er aus den Erträgen des Börsengangs zurückgezahlt werden kann.

Vorstellbar ist auch, dass eine Anschlussfinanzierung durch bestehende Investoren vom Erreichen bestimmter Milestones abhängt – eine Brückenfinanzierung kann die nötige Zeit verschaffen, um diese Milestones zu erreichen.

Denkbar ist ferner, dass die Gründer und/oder bestehenden Investoren bewusst eine Finanzierungsrunde hinauszögern möchten, um mithilfe einer Bridge Finanzierung zu wachsen, ohne weiter verwässert zu werden.

Typische Finanzierungsformen eines Bridge Financing: Gesellschafterdarlehen, Convertible Loans (Wandeldarlehen) und Venture Debt

Häufig werden Finanzierungslücken bei Start-ups dadurch geschlossen, dass ein bestehender Investor ausreichend Kapital zur Verfügung stellt, um die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Denkbares Instrument hierfür sind Gesellschafterdarlehen, die im Rang hinter sämtlichen anderen Verbindlichkeiten des Start-ups stehen. Der Nachteil klassischer Gesellschafterdarlehen ist, dass diese nicht die Möglichkeit bieten, an einer potentiellen positiven Entwicklung des Start-ups zu partizipieren. Möglich ist zwar, ein Gesellschafterdarlehen als partiarisches Darlehen auszugestalten, d.h. keinen oder einen geringeren festen Zinssatz vorzusehen, dafür aber eine gewinnabhängige variable Vergütungskomponente.  Deutlich weiter verbreitet sind aber als Bridge Financing Instrument sog. „Convertible Loans″ d.h. Wandeldarlehen, da diese die Chance an einer vollständigen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Start-ups eröffnen. Hierbei handelt es sich um eine Form von Mezzanine-Kapital (d.h. eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital), bei der der Kreditgeber seine Sicherungsinteressen in weitem Maße durch einen Rangrücktritt aufgibt. Die entsprechende Darlehensverbindlichkeit muss daher durch das Start-up im insolvenzrechtlichen Überschuldungstatus nicht berücksichtigt, also durch Aktiva gedeckt sein. Das Risiko lässt sich der Kreditgeber durch einen entsprechend hohen Zinssatz bezahlen. In aller Regel wird dem Wandeldarlehensgeber ein sog. „Discount″ gewährt, indem ihm das Recht eingeräumt wird, das Darlehen spätestens zum Laufzeitende, häufig aber bereits bei der nächsten Finanzierungsrunde zu vergünstigten Konditionen (d.h. zu einer niedrigeren Bewertung als die Bewertung, die der Finanzierungsrunde zugrunde gelegt wird) in Eigenkapital zu wandeln. Solche Convertible Loans werden in der Praxis sowohl durch bestehende Gesellschafter als auch durch Externe gewährt, die sich hierdurch eine Möglichkeit zum Einstieg bei dem Start-up verschaffen.

In Betracht kommt zur Überbrückung von Finanzierungslücken auch die Aufnahme von „Venture Debt„, d.h. von Fremdkapital, das auf die speziellen Bedürfnisse von Start-ups ausgelegt ist. Häufig enthält Venture Debt auch eine Eigenkapitalkomponente in Form sog. „Warrants″, d.h. eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Ausgabe von Gesellschaftsanteilen bei Erreichen bestimmter Parameter (z.T. auch „Equity-Kicker″ genannt). Häufig wird Venture Debt als Ergänzung zu einer Finanzierungsrunde aufgenommen. Denkbar ist aber auch die Aufnahme eines solchen Kredites in Überbrückungssituationen – insbesondere, wenn bewusst eine Finanzierungsrunde hinausgezögert werden soll, um mithilfe von Fremdkapital zu wachsen.

„Bridge Financing″ für VC-Fonds: sog. „Capital Call Lines″

Eine Überbrückungssituation kann aber nicht nur beim Start-up selbst vorliegen, sondern ist auch auf Investorenseite denkbar. Um Start-ups Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, müssen Venture Capital-Fonds zunächst selbst Geld einsammeln. Dieser Prozess kann sich zum Teil länger hinziehen und zur Verzögerung der nächsten Finanzierungsrunde führen, weil die nötige Liquidität nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Lücke lässt sich mithilfe sog. „Capital Call Lines″ schließen. Dabei handelt es sich um Kredite durch Fremdkapitalgeber, die den Fonds zur Überbrückung der Zeit gewährt werden, bis diese das Geld von ihren Anlegern eingesammelt haben (typischerweise zwischen 30 und 90 Tage nach einer Kapitalabrufaufforderung durch den Fonds an die Anleger). Der Fonds kann die Mittel dann sofort an das Start-up weitergeben.

Früher wurden Capital Call Lines fast ausschließlich an Immobilienfonds vergeben. In jüngster Zeit nimmt jedoch international die Vergabe an Private Equity- und Venture Capital Fonds zu und das Produkt hat auch Einzug in den deutschen Markt gehalten.

Capital Call Lines sind somit zwar kein direktes Finanzierungsmittel für Start-ups, aber können mittelbar dazu führen, dass die Zeit bis zum Eingang des Kapitals aus der Finanzierungsrunde so weit verkürzt wird, dass ein klassisches „Bridge Financing″ für das Start-up selbst gar nicht bzw. nur in geringerem Umfang nötig ist.

Bridge Financing muss nicht unbedingt ein Warnzeichen sein

Häufig ist zu lesen, dass Investoren besser die Finger von Start-ups lassen sollten, die ein Bridge Financing aufgenommen haben. Es handele sich um ein schlechtes Zeichen, dass das Start-up nicht rechtzeitig Geld im Rahmen einer neuen Finanzierungsrunde einsammeln konnte. Das mag im Einzelfall zutreffen, doch wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, kann es vielfältige Gründe haben, warum sich ein Start-up für ein Bridge Financing entscheidet.

Unternehmen wie Facebook und Twitter sind zudem prominente Beispiele dafür, dass die Aufnahme von Bridge Financing langfristig gesehen zum Erfolg des Start-ups beitragen kann. Aus Perspektive des Start-ups und bestehender Investoren jedenfalls ist ein Bridge Financing häufig das einzige Mittel, um die Chance auf weiteres Wachstum zu erhalten.

Dies ist ein Beitrag aus unserer Blogserie „Venture Capital Basics. Auch die verschiedenen Arten von Venture Capital Investoren sowie das Corporate Venture Capital haben wir bereits beleuchtet. Weitere Beiträge, wie Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Venture Capital & Private EquityFinanzierungsarten für Start-ups und den Finanzierungsrunden sind gefolgt.

Tags: Bridge Financing Start-up