14. März 2018
GroKo Venture Capital
Venture Capital Private Equity

GroKo: Venture Capital, Start-ups und Unternehmensgründung

Überblick über die von der GroKo im Koalitionsvertrag geplanten Maßnahmen zu den Themen Venture Capital, Start-ups und Unternehmensgründung.

Am 14. März 2018 wurde Angela Merkel zum vierten Mal in Folge vom Bundestag zur Bundeskanzlerin gewählt und bildet zum dritten Mal eine Regierung auf Basis einer Große Koalition („GroKo″) aus CDU, CSU und SPD.

Grundlage für die Arbeit der GroKo in der 19. Legislaturperiode ist der 177-seitige Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Aussagen des Koalitionsvertrags, die für die Themen Venture Capital, Start-ups und Unternehmensgründung besonders relevant sind.

Fortführung bestehender Förderungen

Die GroKo erklärt, die Bedingungen für Wagniskapital allgemein verbessern zu wollen. Im Bereich der staatlichen Förderung von Gründungen und Wachstum von Start-ups sollen die derzeit bestehenden Instrumente (u.a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) fortgeführt werden (S. 42). Zugleich möchte die GroKo in der Förderlandschaft mehr Transparenz schaffen (S. 42).

Tech Growth Fund

Zusätzlich zu den bestehenden Programmen soll der „Tech Growth Fund″ eingeführt werden (S. 42). An der Errichtung des Tech Growth Fund arbeitete die GroKo gemeinsam mit der KfW bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode.

Zum Umfang des Tech Growth Funds äußert sich der Koalitionsvertrag nicht. Nach Presseberichten soll der Tech Growth Fund aber mit beachtlichen 10 Milliarden Euro ausgestattet werden, wobei keine Informationen über die Laufzeit bekannt sind. Die Mittel des Tech Growth Fund sollen den Unternehmen v. a. in der Form von Venture Debt zur Verfügung gestellt werden.

Damit bestätigt sich ein Trend, den wir schon seit einigen Jahren in unserer Beratungspraxis beobachten können: Fremdkapital, insbesondere in der Form von Venture Debt, nimmt bei der Finanzierung von Start-ups eine immer größere Rolle ein. Gründer und Investoren machen gerne von dieser Form der Finanzierung Gebrauch, um eine weitere Verwässerung ihrer Beteiligung zu vermeiden oder zumindest auf den häufig vereinbarten „Equity Kicker″ zu begrenzen.

Digitalfonds

Weniger Informationen liegen über die konkrete Ausgestaltung des ebenfalls angekündigten „großen nationalen Digitalfonds″ vor, der gemeinsam mit der deutschen Industrie initiiert werden soll (S. 42). Mit dem „großen nationalen Digitalfonds″ soll mehr Kapital u.a. von institutionellen Anlegern für Start-ups zur Verfügung gestellt werden.

Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital

Zur Förderung von privatem Wagniskapital will die GroKo die Einführung steuerlicher Anreize über die bisherigen Maßnahmen hinaus prüfen (S. 62). Details werden nicht genannt. Im Wahlprogramm der CDU (S. 14) hieß es dazu noch etwas konkreter: „Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können„. Konzepte aus anderen Ländern und Untersuchungen zu verschiedenen Möglichkeiten der Schaffung steuerlicher Anreize zur Förderung von privatem Wagniskapital, welche die GroKo ihrer Prüfung zugrunde legen könnte, liegen jedenfalls bereits vor (etwa das Enterprise Investment Scheme (EIS) im Vereinigten Königreich oder der FCPI/FIP-Fonds in Frankreich).

Mitarbeiterbeteiligung

Ebenfalls prüfen will die GroKo neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung (S. 63). Näher ausgeführt wird dieser Punkt leider nicht. Bereits im Koalitionsvertrag 2013 (S. 140) war vorgesehen, Aktienoptionsmodelle weiterzuentwickeln und zu standardisieren und diese als freiwilligen und ergänzenden Teil der Entlohnung attraktiver auszugestalten. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben allerdings nicht.

Bürokratiebelastung reduzieren

Die GroKo beabsichtigt, Start-ups von bürokratischem Aufwand zu befreien.

Im ersten Jahr der Unternehmensgründung soll die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduziert werden (S. 62). Als konkrete Maßnahme zur Reduzierung des Bürokratieaufwands für Start-ups nennt der Koalitionsvertrag die Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer in den ersten beiden Jahren nach der Gründung.

Als langfristiges Ziel schwebt der GroKo ein „One-Stop-Shop“ vor, mit dessen Hilfe Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren vereinfacht und Unternehmen schnell und unbürokratisch gegründet werden können (S. 62). Insbesondere Start-ups zugutekommen soll die Reduzierung von Statistikpflichten im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III (S. 43). Europäische Vorgaben will die GroKo nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen.

Digitale Verwaltung

Die GroKo plant ein digitales „Bürgerportal″ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu schaffen, in dem zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernetzen werden (S. 129). So sollen Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen. Zur Erleichterung der Weitergabe von Daten zwischen Behörden soll ein behördenübergreifendes Datenmanagement geschaffen werden, das aber gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau wahrt.

Die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen sollen online angeboten werden, wobei die Schwerpunkte in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien gesetzt werden sollen (S. 63).

Ansprechpartner für Datenschutz

Für Datenschutzfragen bei digitalen Innovationen soll erreicht werden, dass Start-ups und Unternehmen einen beratenden Ansprechpartner erhalten und verbindliche, deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können (S. 46).

Angesichts der steigenden Komplexität und Relevanz von datenschutzrechtlichen Fragen, insbesondere auch durch die Datenschutz-Grundverordnung, dürften viele Start-ups, aber auch etablierte Unternehmen, eine Umsetzung dieser Maßnahme begeistert aufnehmen.

Vereinbarkeit von Familie und Unternehmensgründung

Ein Ziel der GroKo ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Unternehmensgründung und Familie (S. 42). Eltern sollen deshalb in der unternehmerischen Gründungsphase unterstützt werden, wobei als Beispiel die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen genannt wird.

Förderung der Unternehmensgründung durch Frauen

Des Weiteren will die GroKo Unterstützungsinstrumente (weiter-)entwickeln, um Unternehmensgründungen durch Frauen zu fördern (S. 42). Erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen sollen in ihrer Vorbildfunktion gestärkt werden (S. 65).

Einführung einer „Gründerzeit″

Um Gründungen aus der Beschäftigung heraus zu erleichtern, will die GroKo die Einführung einer Gründerzeit, angelehnt an die Familienpflegezeit, prüfen.

Von einer „Gründungszeit″, die es Arbeitnehmern ermöglichen soll, ohne Einkommensverzicht und ohne Risiko eines Jobverlusts, ein Unternehmen gründen zu können, war bereits im letzten Koalitionsvertrag (S. 140) die Rede. Dort war allerdings noch vorgesehen, die Maßnahme einzuführen. Der Wortlaut im jetzigen Koalitionsvertrags ist also sehr viel zurückhaltender.

Die Familienpflegezeit, die als Vorbild für die Gründerzeit dienen soll, ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Der Verdienstausfall wird dabei teilweise durch ein zinsloses Bundesdarlehen kompensiert, das erst nach dem Ende der Familienpflegezeit in Raten zurückgezahlt werden muss.

Die im SPD-Wahlprogramm (S. 32) geforderte Ermöglichung von „Gründungsfreisemestern″ für Studierende sowie die Einräumung eines Rechts auf ein „Gründer-Sabbatical“ für Beschäftigte an Hochschulen haben keinen Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden.

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Die GroKo hat sich darauf geeinigt, eine Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige einzuführen. Im Koalitionsvertrag wird betont, dass diese „gründerfreundlich″ ausgestaltet werden soll (S. 92).

Zudem sollen die Mindestkrankenversichungsbeiträge für „kleine Selbstständige″ reduziert werden. Die Belastung durch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge soll insgesamt gründerfreundlich ausgestaltet werden (S. 92).

Anpassungen im Insolvenzrecht

Die GroKo beabsichtigt, Hürden für den Gründungsprozess abzubauen und will dafür insbesondere Anpassungen des Insolvenzrechts prüfen (S. 42).

Anpassungen des Insolvenzrechts zugunsten von Gründern und Start-ups, u. a. durch eine vollständige Befreiung von Schulden nach drei Jahren, sind auch bereits in dem Entwurf für eine „Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren″ der Europäische Kommission vom 16. November 2016 vorgesehen, wobei die Verabschiedung der Richtlinie derzeit nicht absehbar ist.

Austausch zwischen Mittelstand und Gründern

Die GroKo plant, den Austausch zwischen Mittelstand und Gründern systematisch zu fördern. Etwa durch Austauschprogramme, den Ausbau der Kompetenzzentren oder durch Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme (S. 43).

Die Digital Hub Initiative will die Bundesregierung fortsetzen und ausbauen (S. 43). Die Digital Hub Initiative hat das Ziel, den Austausch von etablierten Unternehmen, Start-ups und Wissenschaftsinstitutionen an bestimmten Standorten jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen zu fördern.

Ausblick

Der Koalitionsvertrag enthält hinsichtlich der Erleichterung und Förderung von Unternehmensgründungen, Start-ups und Venture Capital einige sehr interessante Vorhaben. Leider ist bei vielen Einzelmaßnahmen, wie etwa der steuerlichen Förderung von privaten Wagniskapitalfinanzierungen oder Reformen der Mitarbeiterbeteiligung, lediglich eine Prüfung vorgesehen. Ob und wie diese Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt daher abzuwarten. Gespannt sind wir auf die konkrete Ausgestaltung des Tech Growth Funds und des Digitalfonds. Insbesondere der Tech Growth Fund scheint geeignet zu sein, eine bessere Versorgung von Start-ups mit Kapital in der Wachstumsphase erreichen zu können. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Unsere Beitragsreihe informiert rund um die Pläne der GroKo in den verschiedenen Rechtsbereichen. Bereits erschienen sind Beiträge zu den allgemeinen Änderungen im Arbeitsrecht sowie speziell zur Zeitarbeit, zu den Auswirkungen der geplanten Einschränkung sachgrundloser Befristungen, zum Recht auf befristete Teilzeit und zu den Änderungen hinsichtlich flexibler und mobiler Arbeitsgestaltung. Weiter ging es mit einem Überblick über die von der GroKo im Koalitionsvertrag geplanten Maßnahmen zu den Themen Venture Capital, Start-ups und Unternehmensgründung. Wir haben einen Überblick über die Änderungspläne der GroKo im Steuerrecht gegeben sowie die Pläne einer Musterfeststellungsklage und eines Sanktionsrechts für Unternehmen beleuchtet. Neben einem Überblick übers Gesellschaftsrecht haben wir uns mit der SPE näher beschäftigt. Danach sind wir auf die Sitzverlegungsrichtlinie, die Reform des Personengesellschaftsrechts sowie die Grunderwerbsteuer bei Share Deals eingegangen. Zuletzt erschienen sind Beiträge zur Finanztransaktionsteuer und zu Änderungen im Kündigungsschutz hochbezahlter Bankangestellter.

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