Jede Kündigung ist eine ernsthafte Angelegenheit mit persönlichen gravierenden Folgen für den Arbeitnehmer. In einem jüngst vom BAG entschieden Fall drohten darüber hinaus gravierende Folgen für die Kunst:
Es ging um einen in einem Orchester als Hornist angestellten Musiker. Nachdem der Freistaat Thüringen mitgeteilt hatte, er wolle die bisher für das Orchester geleisteten Zuwendungen erheblich kürzen, entschloss sich der Arbeitgeber des Musikers, das Orchester – unter anderem durch die Streichung aller Hornistenstellen – zu verkleinern. Das verbliebene Orchester sollte bei Bedarf ergänzt werden. Nach Anhörung des Betriebsrats wurde dem Hornisten gekündigt. Der Musiker akzeptierte dies nicht. Die Besetzung eines Kammerorchesters ohne Horn beziehungsweise Waldhorn sei unsinnig und willkürlich, weil für zahlreiche Werke der Orchestermusik das Horn essentiell sei. So könne das Stück „Peter und der Wolf″ nur noch als „Peter ohne Wolf″ aufgeführt werden.
Wie schon die Vorinstanzen erteilten die Richter des BAG der Klage des Hornisten eine Absage. Die Verkleinerung des Orchesters erfolge aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Erwägungen. Ob sie – an musikalischen Maßstäben gemessen – richtig war, falle nicht in die Entscheidungskompetenz der Arbeitsgerichte. Soweit die Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich gewesen sei und nicht darauf abziele, einzelne, etwa unliebsame, Musiker aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, sei sie rechtens. (BAG vom 27. Januar 2011 – 2 AZR 9/10)
Wir leben in einer amusischen Zeit! Die Mehrheit unserer Mitbürger und sogar auch die Gerichte sind der Meinung, dass Musik (Verzeihung: Klassik, denn in vielen Medien wird Klassik nicht mehr unter Musik gehandelt) nicht mehr zeitgemäß und notwendig ist.
Das hat etwas mit Unwissen/mangelnder Bildung zu tun. Intelligentere Menschen wissen, das Musik – eine Sprache der Emotionen – das beste Mittel zur Stärkung der sozialen Intelligenz ist. Aber, es ist wie es ist. Hoch lebe das Banausentum! Wundern wir uns nicht, dass die Fratze der Bestie Mensch uns entgegen blafft.
Dieser Standpunkt ist leider dumm und töricht!
Wenn die ersten Gerichte ohne die Anwesenheit von Juristen urteilen sollen, wird sich diese Meinung vermutlich ändern. Aus wirtschaftlichen Gründen könnte man einen Prozess ja auch ohne Staatsanwalt, Verteidiger und Richter führen – wozu haben wir die Digitalisierung! Ob das aus rechtlichen Maßstäben richtig ist, fällt nicht in die Entscheidungskompetenz von Gerichten, falls später dagegen geklagt werden sollte. *feix*