24. Mai 2017
Teilzeitrecht
Arbeitsrecht

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts gescheitert

Keine Einigung im Koalitionsausschuss: Zumindest in dieser Legislaturperiode wird es kein Gesetz über ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit mehr geben.

Zur Erinnerung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderung in den §§ 8 und 9 TzBfG sowie einen neuen § 9a TzBfG vorsah. Im Wesentlichen war dort das Recht auf eine zeitlich befristete Teilzeit vorgesehen. Dieses Recht sollte losgelöst vom Vorliegen bestimmter Gründe wie Kindererziehung oder Pflege kranker Angehöriger bestehen.

Bislang: Reduzierung der Arbeitszeit nur dauerhaft möglich

Nach der aktuellen Gesetzeslage haben Arbeitnehmer ohne spezielle Gründe nur Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit dauerhaft zu reduzieren. Das geplante Gesetz sollte dies nun auch für einen begrenzten Zeitraum ermöglichen. Anschließend sollte dann die ursprüngliche Arbeitszeitregelung wieder aufleben.

Keine Einigung im Koalitionsausschuss – auch in Zukunft kann die Arbeitszeit nicht für einen begrenzten Zeitraum reduziert werden

Daraus wird nun erst einmal nichts. Union und SPD konnten sich im Koalitionsausschuss nicht auf das umstrittene Gesetz verständigen. Die Bundesarbeitsministerin ließ verlauten, dass das Kanzleramt ihr mitgeteilt habe, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen sei. Den Arbeitgebern warf sie vor, Druck auf das Kanzleramt ausgeübt zu haben.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie die Union hatten vor allem gefordert, dass eine betriebliche Mindestgröße von 200 Beschäftigten Voraussetzung für diesen Rückkehranspruch sein sollte. Der Gesetzentwurf hingegen sah schon eine Unternehmensgröße von 15 Mitarbeitern als ausreichend an.

Der Union warf Frau Nahles den Bruch des Koalitionsvertrages vor. Union und SPD hatten dort ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit vereinbart, jedoch ohne Details festzuschreiben.

Befristete Teilzeitarbeit auch auf EU-Ebene geplant

Nahles kündigte jedoch an, das Thema auf der Tagesordnung zu halten. Rückenwind bekommt sie aus Europa. Verschiedene Medien berichteten unlängst über bislang unveröffentlichte Pläne der EU-Kommission, wonach Eltern in der Europäischen Union zukünftig ein Recht auf befristete Teilzeitarbeit und auf Rückkehr auf eine volle Stelle bekommen sollen. Das Recht auf Teilzeit soll zur Betreuung von Kindern bis zwölf Jahren garantiert werden.

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