EuGH: Territorialprinzip des deutschen Mitbestimmungsrechts mit EU Recht vereinbar
Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf Arbeitnehmer, die in Betrieben in Deutschland beschäftigt sind, verstößt nicht gegen europäisches Recht.
Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf Arbeitnehmer, die in Betrieben in Deutschland beschäftigt sind, verstößt nicht gegen europäisches Recht.