LAG Berlin-Brandenburg bestätigt: Kein Anspruch für Zeitarbeitnehmer auf Eingruppierung beim Kunden!
Das LAG BB stellt klar, dass Zeitarbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, in den im Einsatzbetrieb geltenden Haustarifvertrag eingruppiert zu werden.
Das LAG BB stellt klar, dass Zeitarbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, in den im Einsatzbetrieb geltenden Haustarifvertrag eingruppiert zu werden.