BAG: Keine Entscheidung zur Nutzung von Arbeitszeitkonten durch Personaldienstleister
                    Ob Personaldienstleister die Arbeitszeitkonten der Zeitarbeit oder die engeren Regelungen des Maler- und Lackiererhandwerks anwenden müssen, bleibt beim BAG offen.                  
                  
                    Ob Personaldienstleister die Arbeitszeitkonten der Zeitarbeit oder die engeren Regelungen des Maler- und Lackiererhandwerks anwenden müssen, bleibt beim BAG offen.