Bezugnahmeklausel auf das iGZ/DGB-Tarifwerk ist wirksam!
Das LAG Sachsen-Anhalt bestätigt: die Bezugnahme auf das Tarifwerk iGZ/DGB ist wirksam. Es drohen Personaldienstleistern folglich keine Nachforderungsansprüche.
Das LAG Sachsen-Anhalt bestätigt: die Bezugnahme auf das Tarifwerk iGZ/DGB ist wirksam. Es drohen Personaldienstleistern folglich keine Nachforderungsansprüche.