Zugang des Zeitarbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen: Schadensersatz!?
Auch Zeitarbeitnehmern muss der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten gewährt werden. Darunter fällt nicht der Dienstwagen oder Essenszuschuss.
Auch Zeitarbeitnehmern muss der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten gewährt werden. Darunter fällt nicht der Dienstwagen oder Essenszuschuss.