Zweites „MiLoG-Urteil″ des ArbG Berlin: Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam
Das ArbG Berlin hat erneut eine Kündigung, die mit der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Verbindung stand, für unwirksam erklärt.
Das ArbG Berlin hat erneut eine Kündigung, die mit der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Verbindung stand, für unwirksam erklärt.