Brüssel bestätigt: Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubt!
Kein Verstoß gegen EU-Richtlinien: Deutschland ist nicht verpflichtet, die dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitnehmern zu verbieten.
Kein Verstoß gegen EU-Richtlinien: Deutschland ist nicht verpflichtet, die dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitnehmern zu verbieten.