Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen
Auskunft über vergleichbare Gehälter nach EntgTranspG können auch arbeitnehmerähnliche Personen verlangen. Das hat das BAG in Bezug auf eine freie Mitarbeiterin des ZDF entschieden.
Auskunft über vergleichbare Gehälter nach EntgTranspG können auch arbeitnehmerähnliche Personen verlangen. Das hat das BAG in Bezug auf eine freie Mitarbeiterin des ZDF entschieden.