Kartell- und Vergaberecht: Auch Kronzeugen müssen sich selbst reinigen
Kronzeugenstatus eines Unternehmens schützt zwar ggf. vor Kartellbußen, nicht jedoch vor erforderlicher Selbstreinigung und etwaigen personellen Änderungen.
Kronzeugenstatus eines Unternehmens schützt zwar ggf. vor Kartellbußen, nicht jedoch vor erforderlicher Selbstreinigung und etwaigen personellen Änderungen.