BAG: Beleidigungen in Chatgruppen können fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
Das BAG zieht Grenzen für den Schutz vertraulicher Kommunikation: wenn Arbeitnehmer in privaten Chatgruppen beleidigen, droht eine fristlose Kündigung.
Das BAG zieht Grenzen für den Schutz vertraulicher Kommunikation: wenn Arbeitnehmer in privaten Chatgruppen beleidigen, droht eine fristlose Kündigung.