Verstoß gegen das sog. Streikeinsatzverbot – Gewerkschaften können Unterlassung durchsetzen!
Gewerkschaften können einen Anspruch auf Unterlassung des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern während konkret laufender oder beabsichtigter Arbeitskämpfe haben.
Gewerkschaften können einen Anspruch auf Unterlassung des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern während konkret laufender oder beabsichtigter Arbeitskämpfe haben.