Anpassung der „Fachlichen Weisungen AÜG“ durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (FW AÜG) mit Wirkung zum 15. Oktober 2024 geändert.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (FW AÜG) mit Wirkung zum 15. Oktober 2024 geändert.