Die Trennbarkeit höchstpersönlicher Leistungen im Insolvenzverfahren – Forderungen des Abschlussprüfers
Der BGH hat entschieden, dass die Leistung des Abschlussprüfers teilbar ist. Hieraus folgt eine Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung.
Der BGH hat entschieden, dass die Leistung des Abschlussprüfers teilbar ist. Hieraus folgt eine Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung.