BAG: Fremdgeschäftsführer können Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG sein
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können auch Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sein.
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können auch Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sein.