Weitere teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflicht wird im Januar 2021 für Unternehmen ausgesetzt, die auf staatliche Hilfen warten. Das gilt aber nicht für alle.
Die Insolvenzantragspflicht wird im Januar 2021 für Unternehmen ausgesetzt, die auf staatliche Hilfen warten. Das gilt aber nicht für alle.