Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement nach §§ 1 ff. StaRUG-RegE – neue Haftungsgefahren für Geschäftsleiter und Überwachungsorgane
Zu den Vorschriften für eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement nach §§ 1 ff. StaRUG-RegE.
Zu den Vorschriften für eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement nach §§ 1 ff. StaRUG-RegE.