Hotelübernachtung mit Parkplatz: 19 Prozent Umsatzsteuer
Im Rahmen einer Hotelübernachtung mitüberlassene Parkmöglichkeiten unterliegen stets dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Im Rahmen einer Hotelübernachtung mitüberlassene Parkmöglichkeiten unterliegen stets dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 Prozent.