Die elektronische Rechnung – erste Einordnungen und Ausblicke in die praktische Umsetzung
Die geplante Änderung des § 14 UStG soll künftig überwiegend die Verwendung von sog. elektronischen Rechnungen zur Geltendmachung der Vorsteuer voraussetzen.
Die geplante Änderung des § 14 UStG soll künftig überwiegend die Verwendung von sog. elektronischen Rechnungen zur Geltendmachung der Vorsteuer voraussetzen.