16. Mai 2012
wir haben Zeit...
Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr Zeit für den Einspruch

Die Bundesregierung hat am 9. Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen. Die geplanten Änderungen zielen auf ein flexibleres und kostengünstigeres Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ab. Was ist neu? Wir geben einen Überblick:

  • Für die Zuerkennung eines Anmeldetages soll die Übersetzung der Anmeldeunterlagen keine Voraussetzung mehr sein. Bei Anmeldungen in englischer oder französischer Sprache kann der Anmelder die Übersetzung sogar erst zwölf Monate (in übrigen Fällen drei Monate) später einreichen. Auf diese Weise erhält der Anmelder mehr Zeit, die mitunter hohen Übersetzungskosten bis zu einer späteren Entscheidung über die Fortführung des Anmeldeverfahren hinauszuschieben. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Möglichkeit vor, in den Anmeldeunterlagen fehlende Zeichnungen oder Teile der Beschreibung binnen einer Frist von einem Monat nachzureichen. Der Anmeldetag verschiebt sich in diesem Fall allerdings.
  • Der Recherchenbericht des DPMA soll ferner zukünftig auch Ausführungen zur Patentierbarkeit der angemeldeten Erfindung enthalten. Hierdurch wird der Inhalt des nationalen Recherchenberichts an den Inhalt des internationalen Recherchenberichts nach dem PCT und den Recherchenbericht des Europäischen Patentamtes angeglichen. Das DPMA wird außerdem in die Lage versetzt, bei fehlender Einheitlichkeit der angemeldeten Erfindung die Recherche auf den Teil der Anmeldung zu beschränken, der sich auf die in den Patentansprüchen beschriebene erste Erfindung bezieht.
  • Wichtigste Neuerung dürfte zum einen die Verlängerung der Frist für einen Einspruch gegen erteilte Patente von drei auf neun Monate sein. Dadurch passt sich das deutsche Recht an die Regelungen zum europäischen Patent an. Für die Praxis bedeutet dies mehr Zeit, den Einspruch ausreichend vorzubereiten. Zum anderen soll die längst überfällige elektronische Akteneinsicht eingeführt werden. Für Beteiligte des Anmeldeverfahrens und jeden Dritten wird es dann möglich sein, die beim DPMA geführten Akten zu einem bereits erteilten Patent oder zu Patentanmeldungen, die vor 18 Monaten eingereicht wurden, über das Internet einzusehen. Das DPMA führt bereits seit dem 1. Juni 2011 seine Akten komplett elektronisch.
  • Der Gesetzentwurf sieht schließlich die Abschaffung des Zusatzpatentes vor. Bislang besteht die Möglichkeit, für neue und erfinderische Weiterentwicklungen einer früheren Patentanmeldung innerhalb von 18 Monaten nach dem Prioritätstag ein Zusatzpatent zu bekommen. Das Zusatzpatent endet zwar mit dem Hautpatent. Sein Vorteil liegt jedoch darin, dass keine zusätzlichen Jahresgebühren anfallen. Laut Angaben in der Begründung zum Gesetzesentwurf wurde diese Besonderheit des deutschen Patentrechts in der Praxis kaum genutzt. In 2009 gingen beim DPMA gerade einmal 49 Anmeldungen für ein Zusatzpatent ein.

Bevor der Bundestag über den Gesetzesentwurf zu entscheiden hat, erhält der Bundesrat die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Tags: Gesetzesentwurf gewerbliche Schutzrechte