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Urheberrecht

Das Urheberrecht soll die Interessen zwischen den Urheber:innen und den Nutzer:innen der Werke fair ausgleichen. Darum geht es in der Praxis häufig besonders um Abwägungen im Bereich der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Diese werden durch eine Vielzahl von Bestimmungen innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens gehalten. Dennoch verbleiben im Urheberrecht große Gestaltungsfreiräume, die es an die individuellen Bedürfnisse des Einzelfalls anzupassen gilt.

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