5. Dezember 2014
Fernglas
Kartellrecht Vergaberecht

Eckpunkte zur Vergaberechtsreform vorgestellt

Das BMWi hat einen Entwurf zur Modernisierung des Kartell-Vergaberechts vorgestellt. Es enthält Änderungen des GWB und des untergesetzlichen Vergaberechts.

Zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 18. November 2014 Eckpunkte zur Modernisierung des Kartell-Vergaberechts vorgestellt. Derzeit handelt es sich bei dem Eckpunktepapier wegen der laufenden Abstimmung mit den anderen Bundesministerien noch um einen Entwurf, der bis zu der für den 17. Dezember 2014 geplanten Beschlussfassung durch das Kabinett noch geändert werden könnte.

Änderung des GWB

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll aufgewertet werden und stärker als bisher der Regelung der allgemeinen Grundlagen des Oberschwellenvergaberechts dienen. Neben den allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts und den Voraussetzungen für seine Anwendung sollen zukünftig auch folgende Aspekte im GWB geregelt werden:

  • Grundsätzliche Anforderungen an Eignung und Zuschlag.
  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
  • Selbstreinigung.
  • Vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe und horizontale öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit).
  • Kündigung und Änderung von Aufträgen und Konzessionen.

Änderungen des untergesetzlichen Vergaberechts

Auch auf der Ebene des untergesetzlichen Vergaberechts für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte sind erhebliche Änderungen geplant:

Die VOL/A-EG und die VOF sollen aufgehoben und in die Vergabeverordnung (VgV) überführt werden (zum 1. Abschnitt der VOL/A enthält das Eckpunktepapier keine Aussagen).

Die VOB/A, die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) hingegen sollen erhalten bleiben.

Die unterschiedliche Behandlung der VOB/A einerseits und der VOL/A und der VOF andererseits ist politisch begründet, da das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf den Fortbestand der VOB/A gedrängt hat.

Zur Umsetzung der Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU) soll eine neue Rechtsverordnung erlassen werden, die sowohl für Bau- als auch für Dienstleistungskonzessionen gelten soll.

Die Reform soll zum Ablauf der Frist zur Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien am 18. April 2016 in Kraft treten.

Tags: EEE GWB Konzessionsrichtlinie Vergaberechtsreform