NRW: Sonderzuständigkeit für IT-Verfahren in Köln
Seit dem 1. Januar 2022 sind in Nordrhein-Westfalen ausschließlich das LG und das OLG Köln für IT-Verfahren mit einem Streitwert über EUR 100.000 zuständig.
Seit dem 1. Januar 2022 sind in Nordrhein-Westfalen ausschließlich das LG und das OLG Köln für IT-Verfahren mit einem Streitwert über EUR 100.000 zuständig.


