Bekannte Marken können auch in nicht eingetragenen Klassen Schutz genießen
Mit zunehmender Bekanntheit einer Marke steigt auch ihre Kennzeichnungskraft. Das BPatG hatte nun zu entscheiden, wie weit der Sonderschutz bekannter Marken reicht.
Mit zunehmender Bekanntheit einer Marke steigt auch ihre Kennzeichnungskraft. Das BPatG hatte nun zu entscheiden, wie weit der Sonderschutz bekannter Marken reicht.