Update Betriebsratswahlen 2022: Augen auf bei der Briefwahl!
Bundesarbeitsgericht hält Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WahlO BetrVG – Anordnung einer Briefwahl – für unwirksam.
Bundesarbeitsgericht hält Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WahlO BetrVG – Anordnung einer Briefwahl – für unwirksam.