Bundesgerichtshof schützt Banken vor Anfechtungsrisiken
Der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 243/18) formuliert strenge Voraussetzungen für die Gleichbehandlung von Banken mit Gesellschaftern im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 1 InsO.
Der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 243/18) formuliert strenge Voraussetzungen für die Gleichbehandlung von Banken mit Gesellschaftern im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 1 InsO.