Einsatz von Zeitarbeitnehmern: Unwirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen von Stammmitarbeitern
Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen sind die mit Zeitarbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze "freizumachen", wenn diese nicht als echte Personalreserve eingesetzt werden.
Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen sind die mit Zeitarbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze "freizumachen", wenn diese nicht als echte Personalreserve eingesetzt werden.


