Zeitarbeit: Gericht bestätigt Unzuverlässigkeit eines Personaldienstleisters – Punkt für die BA!
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Zuge eines (erneut) erlaubnisrechtlichen Verfahrens wegen einer Unzuverlässigkeit gegen einen Personaldienstleister vorgegangen – diesmal mit Erfolg!
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Zuge eines (erneut) erlaubnisrechtlichen Verfahrens wegen einer Unzuverlässigkeit gegen einen Personaldienstleister vorgegangen – diesmal mit Erfolg!