Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Personalplanung gelten auch für Fremdmitarbeiter!
In der Praxis wird oftmals vernachlässigt, dass ein Betriebsrat bei der Personalplanung zu beteiligen ist – dies gilt auch die im Betrieb tätigen Fremdkräfte.
In der Praxis wird oftmals vernachlässigt, dass ein Betriebsrat bei der Personalplanung zu beteiligen ist – dies gilt auch die im Betrieb tätigen Fremdkräfte.