Das Damoklesschwert der Entleiherhaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung
Nicht nur der Verleiher, sondern auch der Entleiher haftet unter Umständen für die Sozialversicherungsbeiträge, die für einen Leiharbeitnehmer abzuführen sind.
Nicht nur der Verleiher, sondern auch der Entleiher haftet unter Umständen für die Sozialversicherungsbeiträge, die für einen Leiharbeitnehmer abzuführen sind.