Einstellung auch ohne Zustimmung des Betriebsrats
Besteht ein Betriebsrat, benötigt der Arbeitgeber für jede Einstellung die Zustimmung des Gremiums. Eine Beschäftigung ohne Zustimmung ist aber möglich.
Besteht ein Betriebsrat, benötigt der Arbeitgeber für jede Einstellung die Zustimmung des Gremiums. Eine Beschäftigung ohne Zustimmung ist aber möglich.