Die Selbstüberlassung von Geschäftsführern
BAG erkennt die Möglichkeit der Selbstüberlassung eines geschäftsführenden Gesellschafters an ein drittes Unternehmen als rechtmäßig an.
BAG erkennt die Möglichkeit der Selbstüberlassung eines geschäftsführenden Gesellschafters an ein drittes Unternehmen als rechtmäßig an.