„Prozessfinanzierer II“ – Gewinnabschöpfungsklagen mit Prozessfinanzierer als Rechtsmissbrauch
Der BGH hat entschieden, dass Gewinnabschöpfungsklagen von Verbänden unter Einschaltung eines prozessfinanzierenden Unternehmens rechtsmissbräuchlich sind.
Der BGH hat entschieden, dass Gewinnabschöpfungsklagen von Verbänden unter Einschaltung eines prozessfinanzierenden Unternehmens rechtsmissbräuchlich sind.