Nachrangige Forderungen und Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz
Gläubiger nachrangiger Forderungen und von Gesellschafterdarlehen gehen in der Insolvenz oft leer aus. Erhaltene Rückzahlungen sind oft anfechtbar.
Gläubiger nachrangiger Forderungen und von Gesellschafterdarlehen gehen in der Insolvenz oft leer aus. Erhaltene Rückzahlungen sind oft anfechtbar.