Kein Fiskusprivileg in der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO
BGH: Qualifikation von Masseverbindlichkeiten richtet sich allein nach Beschluss des Insolvenzgerichts - keine Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO zu Gunsten des Fiskus.
BGH: Qualifikation von Masseverbindlichkeiten richtet sich allein nach Beschluss des Insolvenzgerichts - keine Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO zu Gunsten des Fiskus.


