Hinweis auf fehlenden Beschäftigungsbedarf nicht ausreichend für Ablehnung von Elternteilzeit
LAG Hessen: Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit umfassend begründen.
LAG Hessen: Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit umfassend begründen.